Nach der Vorstellung des Referentenentwurfes nimmt das neue Gesetzesvorhaben die vorgesehenen Stationen bis zum Inkrafttreten.
- Fachanhörung am 6. Mai 2019
- Verabschiedung des Entwurfs im Bundeskabinett ( Termin steht noch nicht fest )
- 1. Lesung im Bundesrat
- 1. Lesung im Bundestag
- Anhörung im Bundestag
- 2. und abschließende 3. Lesung, Abstimmung und Beschluss im Bundestag
- abschließende Abstimmung im Bundesrat
- Inkrafttreten: voraussichtlich am 1. Januar 2020